Lock Down 3
Am Dienstag, dem 22.12.2020, legt das Gesundheitsministerium dem Hauptausschuss im Nationalrat eine Novelle der aktuell gültigen 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sowie die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, durch die der Lockdown ab 26.12.2020 geregelt wird, vor. Die Verordnung soll im Anschluss daran noch am 22.12.2020 erlassen werden.
Die Novelle der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung umfasst die folgenden Änderungen für unseren Indoor-Sport: Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportler/innen geschlossen.
Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden – z.B. Loipen, Eislaufplätze.
Der Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten und pro Person muss eine Fläche von mindestens 10 m2 zur Verfügung stehen.
Seilbahnen öffnen am 24.12.2020 auch für Hobbysportler/innen unter den folgenden Voraussetzungen: Abstandspflicht und MNS-Pflicht, maximal 50%ige Auslastung von Gondeln und abdeckbaren Sesseln, außer die Benutzer/innen leben im gemeinsamen Haushalt. Darüber hinaus ist während der Beförderung und im Zugangsbereich eine FFP2-Maske oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen. Die Seilbahnbetreiber müssen ein Präventionskonzept vorlegen.
Also nützt Eure Weihnachtstage und Ferien zum erlaubten Outdoor-Sport, damit Ihr Euch Fit haltet und etwas für Eure Gesundheit aktiv unternehmt.